Steuerberatung
Unser Leistungsangebot in der Steuerberatung beinhaltet neben der Bearbeitung sämtlicher anfallender Steuererklärungen auch eine umfassende,
zukunftsorientierte Gestaltungsberatung.
Im Bereich der Steuererklärungen erstellen wir auf der Grundlage der von uns erstellten Steuerbilanzen oder Gewinnermittlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen für Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen sowie Privatpersonen.
Die Erledigung notwendiger Anträge zur Erlangung von steuerlichen Förderungen gehört ebenfalls zu unserem Leistungsangebot, wie auch die Prüfung von uns vorgelegten Steuerbescheiden auf materielle und formelle Richtigkeit. Soweit notwendig übernehmen wir selbstverständlich Stundungs- und Herabsetzungsanträge sowie die Vertretung unserer Mandanten bei Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Finanzämtern oder auch vor Finanzgerichten.
Wir betreuen unsere Mandanten bei steuerlichen Außenprüfungen, die auf Wunsch auch in unseren Kanzlei-Räumen stattfinden können, verhandeln mit der Finanzverwaltung und übernehmen Ihre Vertretung bei Vollstreckungsangelegenheiten oder Steuerstrafsachen.
Im Rahmen der Gestaltungsberatung unterstützen wir Sie bei unternehmerischen Entscheidungen, indem wir die steuerlichen Aspekte von z.B. Unternehmensgründungen, -käufen und -verkäufen sowie Umstrukturierungen oder Fusionen bewerten und Ihnen auch in Nachfolgefragen beratend zur Seite stehen. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren gestalten wir für Sie die dafür notwendigen Gesellschafts- und Unternehmensverträge, entwerfen Geschäftsführerverträge, Pensionszusagen sowie Miet- und Pachtverträge unter Berücksichtigung der steuerlichen Gesetzgebung und ihrer Auswirkungen. Beim Aufbau von Unternehmensstrukturen, der Beurteilung von Standortfragen im In- oder Ausland können Sie ebenfalls auf uns zählen.
Bei Fragen zu Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, auch in Hinsicht auf die derzeitigen Entwicklungen, finden Sie bei uns ebenfalls kompetente Ansprechpartner, die gern mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren.
Im Bereich der Steuererklärungen erstellen wir auf der Grundlage der von uns erstellten Steuerbilanzen oder Gewinnermittlungen die gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen für Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen sowie Privatpersonen.
Die Erledigung notwendiger Anträge zur Erlangung von steuerlichen Förderungen gehört ebenfalls zu unserem Leistungsangebot, wie auch die Prüfung von uns vorgelegten Steuerbescheiden auf materielle und formelle Richtigkeit. Soweit notwendig übernehmen wir selbstverständlich Stundungs- und Herabsetzungsanträge sowie die Vertretung unserer Mandanten bei Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Finanzämtern oder auch vor Finanzgerichten.
Wir betreuen unsere Mandanten bei steuerlichen Außenprüfungen, die auf Wunsch auch in unseren Kanzlei-Räumen stattfinden können, verhandeln mit der Finanzverwaltung und übernehmen Ihre Vertretung bei Vollstreckungsangelegenheiten oder Steuerstrafsachen.
Im Rahmen der Gestaltungsberatung unterstützen wir Sie bei unternehmerischen Entscheidungen, indem wir die steuerlichen Aspekte von z.B. Unternehmensgründungen, -käufen und -verkäufen sowie Umstrukturierungen oder Fusionen bewerten und Ihnen auch in Nachfolgefragen beratend zur Seite stehen. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren gestalten wir für Sie die dafür notwendigen Gesellschafts- und Unternehmensverträge, entwerfen Geschäftsführerverträge, Pensionszusagen sowie Miet- und Pachtverträge unter Berücksichtigung der steuerlichen Gesetzgebung und ihrer Auswirkungen. Beim Aufbau von Unternehmensstrukturen, der Beurteilung von Standortfragen im In- oder Ausland können Sie ebenfalls auf uns zählen.
Bei Fragen zu Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, auch in Hinsicht auf die derzeitigen Entwicklungen, finden Sie bei uns ebenfalls kompetente Ansprechpartner, die gern mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren.
