Gebühren

Als Steuerberater sind wir grundsätzlich verpflichtet unsere Dienstleistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung abzurechnen. Diese schreibt bestimmte Gebührensätze, meistens abhängig vom sogenannten Gegenstandswert, vor. Wie sich der jeweilige Gegenstandswert bemisst ist ebenfalls festgelegt. Steuerberater können sich demzufolge bei der Honorarabrechnung nur innerhalb bestimmter Spielräume bewegen und ihre Gebühren nicht frei wählen.

In der Regel dienen uns neben den genannten Vorgaben die über eine gesonderte Leistungserfassung ermittelten tatsächlichen Bearbeitungszeiten als Grundlage. Durch gut ausgebildete Mitarbeiter, eine leistungsfähige EDV-Ausstattung sowie eine effiziente Organisation ist es uns möglich, diese Bearbeitungszeiten möglichst gering zu halten. In der Regel rechnen wir unsere Gebühren nach dem sogenannten Mittelwert ab. Zusätzliche, zeitintensive Leistungen weisen wir in Gebührenrechnungen gesondert aus, so dass für Sie erkennbar ist, wie sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt. Durch eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen können Sie auch selbst zu einer Optimierung der Kosten beitragen. 

Alternativ bieten wir Ihnen den Abschluss einer auf Ihre persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Gebührenvereinbarung an. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.