Steuerberatung

Für die meisten unserer Mandanten gehören Kontakte zu den Finanzbehörden nicht gerade zu den Lieblingsbekanntschaften. Genau an dieser Stelle, wo bei Ihnen der Spaß aufhört, beginnt bei uns die Lust zu handeln. Die Umsetzung sämtlicher anfallender Steuererklärungen ist für uns Herausforderung und Motivation zugleich. Insbesondere, wenn es darum geht, Ihren Gestaltungsspielraum neu zu definieren.

 

Auf Grundlage der von uns ausgeführten Steuerbilanzen oder Gewinnermittlungen erstellen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen für Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen sowie Privatpersonen:

  • Einkommensteuer (alle Einkunftsarten), Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Prüfung von uns vorgelegten Steuerbescheiden auf materielle und formelle Richtigkeit
  • Notwendige Anträge zur Erlangung von steuerlichen Förderungen
  • Stundungs- und Herabsetzungsanträge (wenn notwendig)

 

Wir stehen Ihnen bei nahezu allen Kontakten zu den Finanzbehörden zur Seite:

  • Vertretung bei Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Finanzämtern oder -gerichten.
  • Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen (die auch in unseren Kanzlei-Räumen stattfinden können)
  • Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
  • Vertretung bei Vollstreckungsangelegenheiten oder Steuerstrafsachen.

 

Unsere Gestaltungsberatung bewerten Ihre unternehmerischen Planungen und  Entscheidungen, indem wir alle steuerlichen Aspekte durchleuchten:

  • Unternehmensgründungen, -käufen und -verkäufen
  • Umstrukturierungen oder Fusionen
  • Nachfolgefragen
  • Aufbau von Unternehmensstrukturen
  • Beurteilung von Standortfragen im In- oder Ausland
  • Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten

 

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Notaren gestalten wir für Sie notwendige Verträge und Urkunden unter Berücksichtigung der steuerlichen Gesetzgebung und ihren Auswirkungen.

  • Gesellschafts- und Unternehmensverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Pensionszusagen
  • Miet- und Pachtverträge