Mandanteninformationen

Lexika

Steuerrecht aktuell

Mandantenbrief

Bundesanzeiger (Branchenvergleich)

Gemäß dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) müssen Jahresabschlüsse nicht mehr in Papierform beim Handelsregister hinterlegt, sondern beim Bundesanzeiger in elektronischer Form eingereicht werden.

Betroffen sind alle Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse verpflichtend offenlegen müssen (z.B. Kapitalgesellschaften, GmbH & Co.KG).

Neu ist außerdem, dass der Betreiber des Bundesanzeigers vom Gesetzgeber verpflichtet wurde, dem Bundesamt für Justiz jeden Verstoß anzuzeigen. Hierdurch soll eine flächendeckende Offenlegung sichergestellt werden. Das Bundesamt für Justiz leitet bei Verstößen von Amts wegen ein Ordnungsverfahren gegen das betroffene Unternehmen ein. Wenn die Unterlagen innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist nach Androhung eines Ordnungsgeldes (die Androhung ist verbunden mit einer Gebühr von € 50,00) nicht offengelegt werden, wird ein Ordnungsgeld zwischen € 2.500,00 und € 25.000,00 festgesetzt.

Der Umfang der Offenlegung sowie die anfallenden Gebühren hängen von der Größenklasse des Unternehmens sowie der Form der Einreichung ab. Mehr über die Offenlegung, die damit verbunden Kosten sowie Einsicht in die veröffentlichen Jahresabschlüssen finden Sie hier:

https://www.bundesanzeiger.de